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Richter schreibt

Gerichte

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir im Auftrag von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten technische Gutachten sowie Wertgutachten zu allen Themen des Maschinen- und Anlagenbaus. Gerichtsgutachten werden in der Regel direkt durch die zuständigen Gerichte beauftragt, allerdings erstellen wir auch Parteigutachten für das selbstständige Beweisverfahren. Dank der teils jahrzehntelangen Erfahrung unserer Sachverständigen in der Erstattung gerichtlicher Gutachten verfügen wir neben technischer Expertise auch über die juristischen Kenntnisse, um Ihnen ein gerichtsfestes Gutachten für eine substantiierte Beweisführung zu erstellen. Die Kosten für ein Gutachten, dass durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde, sind in der Regel über alle gängigen Rechtsschutzversicherungen erstattungsfähig.

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Unsere Gerichtsgutachten befassen sich unter anderem mit folgenden Themen:

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  • Schadenhöhe und -umfang

  • Schadenursachen und -kausalitäten

  • Schäden an Maschinen

  • Schäden durch Maschinen

  • Konformitätsgutachten über Einhaltung geltender Normen und Richtlinien

  • Bewertungen von Maschinen und Betriebseinrichtung im Rahmen von Vermögensstreitigkeiten

  • Erfüllung vertraglich vereinbarter Spezifikationen und technischer Parameter

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Durch die öffentliche Bestellung bei einer bestimmten IHK sind wir NICHT ortsgebunden, wir können daher grundsätzlich deutschlandweit für Gerichte tätig werden.

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