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Schadenbearbeitung

Die Aufgabe des Sachverständigen ist hier, einen Schaden an einer Maschine oder technischen Anlage nach Ursache, Höhe und Plausibilität zu untersuchen. Die Gutachtenbasis bildet das jeweilige Bedingungswerk des Versicherers.

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Die wichtigsten Vertragsgrundlagen sind:

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  • AFB - Feuerschäden

  • AHB - Haftpflichtschäden

  • AMB - Maschinenschäden

  • ABMG - Maschinenschäden an fahrbaren Geräten, z.B. Baumaschinen

  • Transportschäden

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Der Sachverständige kennt die Bedingungswerke der Versicherer und kann sie bei der Schadenberechnung anwenden. Entsprechend bestimmt er Neuwerte, Zeitwerte oder Gemeine Werte etc.

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Die Schadenberechnung erfolgt nach schadenbedingtem tatsächlichem Reparaturaufwand oder fiktiv, je nachdem, ob die betreffende Maschine oder Anlage in gleicher Form wie vor dem Schaden oder in veränderter Form bzw. gar nicht wiederhergestellt wird.

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Der Sachverständige ist kurzfristig am Schadenort und koordiniert die Maßnahmen zur Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung der entsprechenden zugrunde liegenden Vertragsinhalte. Er erfüllt hier die Aufgaben des Schadenmanagements als Schnittstelle zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und weiteren Beteiligten wie Maklern und Reparatur- oder Sanierungsfirmen.

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Schwerpunkte der Schadenbearbeitung sind:

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  • Feuerschäden

  • Maschinenschäden

  • Transportschäden

  • Haftpflichtschäden

  • Produkthaftung

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