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Maschinen in einem Physiklabor

Wertgutachten

Wertgutachten werden für vielfältige Zwecke benötigt wie:

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von gesamten Unternehmen, Betriebsteilen oder Einzelobjekten.

Die Wertermittlung erfolgt aufgrund einer detaillierten Inaugenscheinnahme der betreffenden Betriebe, Teilbetriebe oder Einzelobjekte. Auf Wunsch kann dem Gutachten eine Foto- oder Videodokumentation beigefügt werden.

 

Versicherungwertermittlung

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Zur Vermeidung von Unter- oder Überversicherung an Technischer und Kaufmännischer Betriebseinrichtung bzw. Maschinen wird mit der Erstellung von Neuwert- und Zeitwerttaxen die korrekte Versicherungssumme ermittelt.

Im Schadenfall ist die Feststellung von Neuwert und Zeitwert versicherungstechnisch begründet, um ausreichende Versicherungssummen zum Schadentag nachzuweisen. Grundlagen für die Versicherungswertermittlung sind die Vertragsbedingungen für die Technische und Kaufmännische Betriebseinrichtung einschließlich Klauseln und die Positionenerläuterungen von Industrie und Gewerbe.

 

Verkehrswertermittlung für Kauf | Verkauf

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Im Gegensatz zur Versicherungswertermittlung ist bei der Verkehrswertermittlung der Marktwert maßgeblich.
Bei der Bewertung ist zu unterscheiden, ob die zu bewertenden Objekte an Ort und Stelle verbleiben oder ein Standortwechsel vorgesehen ist.

 

Verkehrswertermittlung für Verkauf ins Ausland (CEC*)

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Beim Verkauf von gebrauchten Maschinen oder technischen Anlagen ins Ausland erstellen unsere Sachverständigen nach Besichtigung des betreffenden Objektes ein CEC*-Gutachten (Zertifikat) über dessen Wert, Zustand und Restlebensdauer. Diese Gutachten werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Einfuhrbedingungen der einzelnen Länder in der Regel in englischer Sprache, in seltenen Fällen auch in Französisch oder Spanisch verfasst. Die CEC*-Vorgaben sind von den Industrie- und Handelskammern festgelegt und international anerkannt.

CEC: Chartered Engineers Certificate for Import of Second Hand Machinery

 

Verkehrswertermittlung für Insolvenz | Liquidation | Beleihung

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Im Fall von Insolvenz, Liquidation oder Beleihung eines Betriebes muss der Verkehrswert unter der Berücksichtigung besonderer Bedingungen ermittelt werden. Oft ist die Besichtigung der Maschinen oder technischen Anlagen in laufendem Zustand nicht mehr möglich, so dass z. B. bei einer Versteigerung die Realisierung eines Wertes unter Zeitdruck und unter besonderen Verkaufsbedingungen erzielt wird.

 

Verkehrswertermittlung für Verlagerung

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Bei der Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen findet in der Regel kein Eigentümerwechsel statt, sondern die betreffenden Objekte werden an einen anderen Standort verbracht. Hier ist der Verkehrswert der einzelnen Objekte vor Verlagerung und die Höhe der Verlagerungskosten zu ermitteln. Abzugrenzen ist zwischen Objekten, die nicht verlagert werden können oder bei der Demontage zerstört werden und Objekten, die unter entsprechendem Demontage- und Montageaufwand an einem neuen Standort wieder aufgebaut werden.

 

Verkehrswertermittlung für Sachgründungen

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Für die Einbringung von Sachwerten in eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH-Gründung) verlangen die Amtsgerichte in der Regel ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Auch hier erstellen die Sachverständigen Wertgutachten, die den Anforderungen der Gerichte entsprechen.

Auch finanztechnisch erforderliche Gutachten (z. B. bei Übernahme von Maschinen und Anlagen in eine neu gegründete Holding) werden entsprechend für Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellt.

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